Wie bekommt man Fördermittel für Ladestationen?

Die Elektromobilität spielt mit ihrem Beitrag zur Senkung der CO2-Werte eine immer größere Rolle für den Umwelt- und Klimaschutz in Deutschland. Interessenten können deshalb nicht nur von Steuervorteilen und Prämien beim E-Auto-Kauf profitieren, sondern ihnen werden auch finanzielle Fördermittel vom Bund bereitgestellt. Mit dem Programm „Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland“ soll der flächendeckende Ausbau von Ladesäulen auf deutschen Straßen und Parkplätzen unterstützt werden. Das Programm wurde am 18. Mai 2016 beschlossen. Insgesamt sollen bis zum Jahr 2020 300 Mio. Euro an Fördermitteln zur Verfügung gestellt werden. Neben der Anschaffung kann auch die Installation bezuschusst werden.
Wie komme ich nun privat oder als Unternehmen zu einer Förderung?
Für die Umsetzung des Förderprogramms sind die einzelnen Bundesländer zuständig, welche die verschiedenen Förderaufrufe eigenständig starten. Es ist also hier wichtig, sich zuerst bei dem relevanten Bundesland über Aufrufe und Fristen zu informieren. Die richtige Recherche ist hier der Schlüssel zum Erfolg. Eine Google Suche „Förderaufruf Ladeinfrastruktur Bundesland XY“ genügt meist, um zur richtigen Seite zu gelangen. Sollten keine oder nur alte Informationen zu lesen sein, ist der Förderaufruf in dem entsprechenden Bundesland wahrscheinlich noch nicht gestartet worden. Wer auf Nummer sicher gehen will, besucht Foerderlandschaft.de Das Portal ermöglicht eine genaue Recherche von Förderprogrammen mit dem Thema Umwelt, Energie, Klima und Nachhaltigkeit nach Postleitzahl. Die Förderquellen umfassen je nach Option Mittel der EU, dem Bund oder den einzelnen Bundesländern.
Welche Voraussetzungen müssen für eine Förderung erfüllt sein?
Es gibt verschiedene Richtlinien, die bei der Förderung von Ladeinfrastruktur erfüllt sein müssen. Zum einen müssen die Ladestationen öffentlich zugänglich und für die Öffentlichkeit freigegeben sein. Ein Ladepunkt, der in einem abgeschlossenen Parkraum steht, ist für Aussenstehende nicht zu erreichen und erfüllt somit nicht die Kriterien. Des Weiteren muss die angebotene Energie der Ladestation erneuerbar sein. Energie aus Kohlekraftwerken widerspricht dem Ziel, die Klimabilanz Deutschlands zu verbessern und würde daher ebenfalls keine Förderung bekommen. Zudem muss der Mindestbetrieb der Ladesäule 6 Jahre betragen und die Ladesäulenverordnung muss eingehalten werden.
Die Voraussetzungen im Überblick
- Öffentlicher Zugang zu Ladesäulen
- Nutzung erneuerbarer Energien
- Mindestbetrieb 6 Jahre
- Einhaltung der Vorgaben der Ladesäulenverordnung
Wer erhält die Förderung?
Soweit uns bekannt, können Gewerbetreibende, Unternehmen, gemeinnützige Organisationen, Privatpersonen und Kommunen eine Förderung beantragen. Das Thema „Förderung der Ladeinfrastruktur“ wird uns in Zukunft noch viel beschäftigen. Obwohl es zunächst wie ein nur schwer zu durchdringender Bürokratie-Dschungel scheint, die richtige Förderung zu bekommen, gibt es regelmäßig neue und interessante Informationen rund um die Bezuschussung. Es lohnt sich also am Ball zu bleiben und die neusten Nachrichten zu dem Thema zu verfolgen. Die Anzahl, der bei uns eingetroffenen Förderbescheide von Shell Recharge Solutions Ladesäulen zeigen, dass es möglich ist!
Für alle weiteren Fragen lohnt sich ein Blick auf die FAQ Seite der Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen.